SKN (Sachkundenachweis) Kurse,
sowie obligatorische Kurse des Kantons Zürich

Detaillierte Informationen zu den gesetzlichen Vorschriften zur Haltung und Ausbildung eines
Hundes im Kanton Zürich erhalten Sie gerne telefonisch von mir, oder auf der Website des
Veterinäramts des Kantons Zürich (Veta) und des Bundesamtes für Veterinärwesen (BVET).
Link zum Veta und Link zum BVET.

Vom BVET und vom Veta bin ich autorisiert, die vorgeschriebenen Kurse durchzuführen.
Theoriekurs: Obligatorisch für Ersthundehalter (vor dem Kauf des Hundes), 2 x 2.5 Stunden.
Welpenförderung: 4 Lektionen, obligatorisch im Kt. Zürich für Hunde der Rassetypen Liste 1.
Junghundekurs: Für Hunde bis 18 Monate, 10 Lektionen.
Erziehungskurs: Zwischen 10 und 20 Lektionen, je nachdem welche Kurse (mit Kurs-
bestätigung) zuvor besucht wurden.

Nach Abschluss des Theoriekurses erhalten Sie den «Sachkundenachweis Theorie»
und nach Abschluss des Junghundekurses, resp. des Erziehungskurses erhalten Sie den
«Sachkundenachweis Praxis».

Kursdaten auf Anfrage.